
Elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt: Niedersachsen muss jetzt handeln!
CDU fordert zügige Gesetzesänderung zum Schutz von Betroffenen
Die heutige Einigung auf der Innenministerkonferenz (IMK), die Voraussetzungen für den Einsatz der sogenannten elektronischen Fußfessel bei Fällen häuslicher Gewalt auf Bundesebene zu schaffen, ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit.
Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, André Bock:
„Alle 16 Innenministerien sind sich einig: Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein wirksames Mittel, um Gewalttaten gegen Frauen oder sogar Femizide zu verhindern. Der Schutz vor häuslicher Gewalt kommt endlich voran – doch jetzt sind auch die Länder gefragt. Nur wenn die Landesgesetze angepasst werden, kann dieser Schutz greifen.“
Kritik übt Bock an der niedersächsischen Innenministerin Daniela Behrens (SPD):
„Frau Behrens hat lange nicht erkannt, dass auch Niedersachsen handeln muss – und jetzt steht sie weiterhin auf der Gesetzesbremse. Unser Gesetzesvorschlag liegt seit Jahresbeginn auf dem Tisch. Was wir brauchen, ist kein Zögern, sondern entschlossenes Handeln! Legen Sie endlich einen eigenen Gesetzentwurf vor oder stimmen Sie unserem Vorschlag zu, Frau Behrens. Vor allem die vielen Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, werden es Ihnen danken.“
Auch im CDU-Kreisverband Nienburg sehen wir dringenden Handlungsbedarf: Wer Opfer häuslicher Gewalt besser schützen will, muss rechtzeitig und entschlossen die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Die elektronische Fußfessel ist ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit im Alltag der Betroffenen.